SC Ramberg 1949 e.V.
mehr als nur ein Sportverein
Sporthausordnung SC Ramberg
- Die Benutzung des Sporthauses vom SC Ramberg ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt der Vorstand oder eine beauftragte Person.
- Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre.
- Eine Untervermietung, sowie kommerzielle Nutzung durch den Mieter ist nicht zulässig. Politische und Verfassungswidrige Veranstaltungen sind ebenfalls untersagt.
- Alle Getränke sind vom SC Ramberg zu beziehen.
- Der jeweilige Nutzer ist für das Sporthaus voll verantwortlich. Die Übernahme und Übergabe des Sportheims nebst Gerät und Einrichtung erfolgt schriftlich.
- Kostensätze für die Sporthausmietung -> siehe im Anhang der Sporthausordnung. Der Nutzer hinterlegt zusätzlich eine Kaution in Höhe von 100 €, welche bei ordnungsgemäßer Sporthausrückgabe zurückerstattet wird.
- Das Sporthaus ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Evtl. Schäden sind zu melden. Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden. Das Gerät und die Einrichtung müssen vollzählig sein.
- Besondere Hinweise:
- Absolutes Rauchverbot im gesamten Sporthaus
- Anfallender Müll ist zu beseitigen.
- Die Anlage ist schonend zu behandeln.
- Umliegendes Sportgelände ist zu schonen.
- Ungenehmigte Nutzung wird strafrechtlich verfolgt.
- Zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr ist in Anlehnung an die Landesverordnung zur Bekämpfung des Lärms die Nachtruhe einzuhalten
Die Sporthausordnung wurde durch die Vorstandschaft des SC Ramberg beschlossen.
Anhang zur Sporthausordnung:
Hausmiete von 01.05. – 30.09. (Sommer)
Aktiv tätige Mitglieder = 50 €
Mitglieder = 75 €
Nichtmitglieder = 150 €
Hausmiete von 01.10. – 30.04. (Winter)
Aktiv tätige Mitglieder = 65 €
Mitglieder = 120 €
Nichtmitglieder = 200 €
Getränke: Preisnachlass
Aktive tätige Mitglieder = 50% (auf die aktuelle Getränkepreisliste)
Mitglieder = 33% (auf die aktuelle Getränkepreisliste)
Nichtmitglieder = 10% (auf die aktuelle Getränkepreisliste)